Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Bestimmungen

    a. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    b. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

    c. Alle Angebote, Angebotsannahmen, Verträge, Vereinbarungen sowie Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

  2. Geheimhaltung, Treue- und Mitwirkungspflichten

    a. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt-werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten.

    b. Der Kunde verpflichtet sich, uns bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen in jeder denkbaren Weise zu unterstützen, d. h. vor allem die notwendigen technischen Zugänge und Informationen zu verschaffen. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung trotz Aufforderung zur Abhilfe, hat er die uns dadurch entstehenden Kosten zu vergüten.

    c. Wir sind berechtigt, Subunternehmer für einzelne Auftragsteile zu beauftragen.

  3. Preise und Zahlung

    a. Die Leistungen werden monatlich abgerechnet. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, wird die Art und Dauer der Tätigkeit dokumentiert und mit der Rechnung übermittelt.

    b. Wenn keine anderen Vereinbarungen bestehen, ist die Zahlung, ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu leisten. Bei einer erheblichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, insbesondere bei Zahlungseinstellung oder sonstigen vertragswidrigem Verhalten uns gegenüber, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder ihn fristlos zu kündigen. Soweit wir bereits Leistungen erbracht haben, werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Der Kunde wird frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.

    c. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

  4. Liefer- und Leistungszeiten

    a. Die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Lieferfristen sind unverbindlich und dienen lediglich der Information unseres Kunden über den voraussichtlichen Liefertermin. Verbindliche Lieferfristen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.

    b. Wir behalten uns das Recht auf Widerruf unserer Angebote bzw. zugesagter Leistungsfristen vor, wenn neue, nicht absehbare Erkenntnisse über den Auftragsgegenstand zutage treten, die wesentlich von der ursprünglichen Leistungsanforderung abweichen.

  5. Gewährleistung

    a. Soweit kein konkretes Ergebnis Gegenstand eines Einzelauftrages ist, beschränkt sich die Gewährleistung darauf, dass 4IoT GmbH die Leistungen nach diesem Vertrag auf der Grundlage der anerkannten Regeln und der ihr bei Ausführung bekannten Stand der Technik sowie unter Beachtung der branchenüblichen Sorgfalt erbringt.

    b. Der Kunde muss uns die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erfüllung der Leistung schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist und mindestens zwei Nacherfüllungsversuchen fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung mindern, wobei die Minderung höchstens 10% des Auftragswertes betragen kann oder, bei erheblichen Mängeln, vom Vertrag zurücktreten. Ist nur ein Teil der Leistung mangelhaft, stehen dem Kunden Gewährleistungsrechte nur bzgl. des mangelhaften Teils der Leistung zu.

    c. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

  6. Haftung

    a. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

    b. Der Haftungsausschluss nach Ziff. 6.a gilt nicht, soweit wir zwingend haften, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder bei grober Fahrlässigkeit. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haften wir ebenfalls nur in dem aus Ziff. 6.a und 6.b ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Auftraggebers, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten, vermeidbar gewesen wäre. Die Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

    c. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als 50.000 Euro.

  7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

    a. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    b. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Freiburg im Breisgau.

    c. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.